Die Räum- und Streupflicht lässt sich in Hamburg wirksam auf einen Dienstleister übertragen – aber nur, wenn die Beauftragung sauber geregelt ist. Wer hier auf einen mündlichen Zuruf oder eine schwammige Leistungsbeschreibung setzt, bleibt im Schadensfall in der Verantwortung. Die folgenden Kriterien helfen, Angebote sachlich zu vergleichen.
Die 7 Kriterien im Überblick
Schriftlicher Vertrag mit klaren Flächen
Im Vertrag müssen die zu betreuenden Flächen eindeutig benannt sein – Gehweg, Zufahrt, Stellplätze, Eingänge, Treppen. Ein Lageplan oder eine Flächenliste als Anlage verhindert spätere Diskussionen darüber, wer wofür zuständig war.
Einsatzzeiten und Reaktionszeit
In Hamburg gilt die Räumpflicht werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils bis 21 Uhr. Der Vertrag sollte genau festhalten, bis wann geräumt ist und wie schnell bei Schneefall im Tagesverlauf nachgeräumt wird.
Kontrollfahrten bei unklarer Wetterlage
Nicht jeder Frost kündigt sich an. Fragen Sie, ob der Anbieter eigenständig die Wetterlage beobachtet und bei Glättegefahr auch ohne Ihren Anruf ausrückt – das ist der eigentliche Unterschied zwischen Bereitschaft und Abruf.
Dokumentation der Einsätze
Jeder Einsatz sollte mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel protokolliert werden. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis vor Gericht und gegenüber der Versicherung. Mehr dazu im Beitrag Haftung bei Glatteis.
Zulässiges Streumittel
In Hamburg ist Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ein seriöser Anbieter arbeitet mit abstumpfenden Mitteln wie Granulat oder Splitt und räumt diese nach der Saison wieder ab.
Versicherungsschutz und Haftungsübernahme
Lassen Sie sich die Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme nachweisen und prüfen Sie, ob der Vertrag die Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich überträgt. Haftungsausschlüsse im Kleingedruckten machen die Übertragung wirkungslos.
Transparenter Preis ohne Nachforderungen
Pauschale oder Einzeleinsatz – beides ist in Ordnung, solange klar ist, was enthalten ist und was extra kostet (Schneeabtransport, Zusatzeinsätze, Streumittel). Eine Orientierung gibt der Ratgeber Winterdienst-Kosten.
Wann sollte man beauftragen?
Der sinnvolle Zeitpunkt liegt zwischen August und Oktober. Ab November sind die Kapazitäten guter Anbieter in Hamburg meist vergeben, und bei akutem Schneefall lässt sich kurzfristig kaum noch ein Vertrag mit garantierter Reaktionszeit abschließen. Wer früh beauftragt, hat außerdem Zeit für eine gemeinsame Flächenbegehung.
Häufiger Fehler: Aufgaben an Mieter oder Nachbarn übertragen
Die Weitergabe der Räumpflicht an Mieter ist zwar möglich, muss aber im Mietvertrag stehen – und Sie bleiben zur Kontrolle verpflichtet. In der Praxis führt das zu Lücken bei Urlaub, Krankheit oder Nachtschicht. Details dazu in unserem Ratgeber zur Räumpflicht in Hamburg.
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