Sobald in Hamburg der erste Schnee fällt, wird die Räumpflicht für Hauseigentümer zum Thema. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und haftet bei Unfällen. Dieser Guide fasst zusammen, was 2025 in Hamburg gilt – und wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.
Wer ist räum- und streupflichtig?
Grundsätzlich trifft die Räum- und Streupflicht den Grundstückseigentümer. Über den Mietvertrag kann sie auf Mieterinnen und Mieter übertragen werden – dann sind diese für den Gehweg vor dem Haus zuständig. Eigentümergemeinschaften regeln die Zuständigkeit über die Hausordnung oder einen beauftragten Dienstleister.
Wichtig: Auch wer die Pflicht überträgt, bleibt in der Kontrollverantwortung. Eine saubere, dokumentierte Lösung bietet ein professioneller Winterdienst für Privatkunden.
Wann muss geräumt werden?
In Hamburg gelten klare Zeiten: werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, in der Regel bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder wiederkehrender Glätte muss mehrfach geräumt und gestreut werden – einmal am Morgen genügt nicht.
- Werktags geräumt und gestreut ab 7 Uhr
- Sonn- und feiertags ab 9 Uhr
- Bei Dauerschneefall wiederholt im Einsatz
Was schreibt das Hamburgische Wegegesetz vor?
Rechtliche Grundlage ist das Hamburgische Wegegesetz (HWG) in Verbindung mit der städtischen Reinigungsverordnung. Geräumt werden müssen Gehwege in einer für den Fußverkehr ausreichenden Breite (in der Regel rund 1,0 bis 1,5 Meter), Zuwege zum Haus, Eingänge sowie Wege zu Mülltonnen. Bei Streumitteln sind örtliche Vorgaben zu beachten – auf vielen Gehwegen ist Streusalz eingeschränkt, sodass abstumpfende Mittel wie Splitt zum Einsatz kommen. Amtliche Hinweise bietet die Stadt unter hamburg.de.
Haftung & Bußgelder: das Risiko
Verletzt der Räumpflichtige seine Pflicht und es kommt zu einem Sturz, haftet er für Personen- und Sachschäden – bis hin zu Schmerzensgeld und Verdienstausfall der geschädigten Person. Hinzu kommen mögliche Bußgelder. Mehr dazu in unserem Beitrag Haftung bei Glatteis sowie auf der Seite Räumpflicht Hamburg.
5 praktische Tipps für Eigentümer
- 1.Streugut (Splitt/Granulat) rechtzeitig vor dem Winter bevorraten.
- 2.Eine Vertretung für Urlaub und Krankheit organisieren.
- 3.Räumzeiten und durchgeführte Einsätze dokumentieren.
- 4.Kein Schnee auf die Fahrbahn oder Nachbargrundstücke schieben.
- 5.Im Zweifel die Pflicht an einen Winterdienst mit Haftungsübernahme abgeben.
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