Räumpflicht Hamburg – alles für Eigentümer 2025
Die Räumpflicht in Hamburg trifft als Erstes den Grundstückseigentümer – wer sie verletzt, riskiert Bußgelder und haftet bei Unfällen. Hier erfahren Sie, wann, wo und wie geräumt werden muss, was das Hamburgische Wegegesetz vorschreibt – und wie Sie die Pflicht rechtssicher an uns abgeben.
Wann und wo muss in Hamburg geräumt werden?
Eigentümer und – per Mietvertrag – häufig auch Mieter müssen Gehwege und Zugänge schnee- und eisfrei halten. In Hamburg gilt die Räum- und Streupflicht werktags ab 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 9 Uhr, in der Regel bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden.
Geräumt werden müssen insbesondere Gehwege in einer begehbaren Breite, Zuwege zum Haus, Eingänge sowie Wege zu Mülltonnen. Die Grundlage bildet das Hamburgische Wegegesetz (HWG) in Verbindung mit der städtischen Reinigungsverordnung.
Haftung & Bußgelder: das Risiko
Kommt eine Person auf nicht geräumten Flächen zu Schaden, haftet der Räumpflichtige für Personen- und Sachschäden – im Ernstfall mit erheblichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Auch ein Bußgeld bei Verletzung der Reinigungspflicht ist möglich.
Wichtig: Die Verantwortung endet nicht im Urlaub oder bei Krankheit. Sie müssen für eine zuverlässige Vertretung sorgen – oder die Pflicht an einen Winterdienst übertragen.
So geben Sie die Räumpflicht ab
Mit einem Winterdienst-Vertrag übertragen Sie Ihre Räum- und Streupflicht rechtssicher auf uns. Wir übernehmen die Schneeräumung, den Streudienst, die Haftung gegenüber Dritten sowie die Dokumentation jedes Einsatzes – Ihr Nachweis im Streitfall.
Weiterführende amtliche Informationen finden Sie unter hamburg.de. Unseren ausführlichen Ratgeber lesen Sie im Räumpflicht-Guide 2025.
Räumpflicht in 3 Schritten abgeben
Anfrage stellen
Adresse und Flächen nennen – wir prüfen Umfang und Pflichten.
Vertrag in 48 h
Sie erhalten Angebot und Vertrag zur rechtssicheren Übertragung.
Wir übernehmen
Räumen, streuen, haften und dokumentieren – Sie sind raus aus der Pflicht.
Häufige Fragen zur Räumpflicht
Wer ist in Hamburg räum- und streupflichtig?
Grundsätzlich der Eigentümer. Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter oder per Vertrag auf einen Winterdienst übertragen werden.
Zu welchen Zeiten gilt die Räumpflicht?
Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, meist bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall ist wiederholt zu räumen.
Wer haftet bei einem Sturz auf Glatteis?
Wer die Räumpflicht verletzt, haftet. Mit Beauftragung eines Winterdienstes geht die Haftung auf diesen über.
Gilt die Pflicht auch im Urlaub?
Ja. Sie müssen eine Vertretung organisieren – am einfachsten durch einen festen Winterdienst-Vertrag.